Informationspflicht für Hersteller und Händler
Seit dem 01.05.2021 gilt die neue EU-Verordnung 2020/740 mit neuen Vorgaben zur Reifenkennzeichnung. Dabei wird die Standardkennzeichnung der Europäischen Kommission aus 2012 erneuert. Diese informiert weiterhin über drei kritische Eigenschaften von Fahrzeugreifen: Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch, Haftung auf nasser Fahrbahn und außerhalb des Wagens wahrnehmbare Rollgeräusche.
Dabei wurden jedoch die Labelklassen der Rollwiderstands- und Nassbremswerte neu geordnet. Die Geräuscheinstufung wird nun mit der Dezibel-Angabe und den Buchstaben A, B oder C klassifiziert.
Das Reifenlabel gilt für die Reifenklassen C1, C2, C3:
- C1 – Pkw-Reifen
- C2 – Reifen leichter Nutzfahrzeuge z.B. Transporter-Reifen
- C3 – Reifen schwerer Nutzfahrzeuge z.B. Bus- und Lkw-Reifen
Dieses Kennzeichnungssystem zeigt Verbrauchern also rasch und effektiv Sicherheit und Sparsamkeit sowie Lärmbelastung durch Reifen. Generell sollte Ihnen das EU-Reifenlabel als grobe Orientierung bei der Reifenwahl helfen. Es ersetzt jedoch nicht eine professionelle Beratung oder einen echten Reifentest.