EU-Reifenlabel

Für alle Neureifen seit 2012 Pflicht: Das EU-Reifenlabel

Informationspflicht für Hersteller und Händler

Seit dem 01.05.2021 gilt die neue EU-Verordnung 2020/740 mit neuen Vorgaben zur Reifenkennzeichnung. Dabei wird die Standardkennzeichnung der Europäischen Kommission aus 2012 erneuert. Diese informiert weiterhin über drei kritische Eigenschaften von Fahrzeugreifen: Auswirkung auf den Kraftstoffverbrauch, Haftung auf nasser Fahrbahn und außerhalb des Wagens wahrnehmbare Rollgeräusche. 

Dabei wurden jedoch die Labelklassen der Rollwiderstands- und Nassbremswerte neu geordnet. Die Geräuscheinstufung wird nun mit der Dezibel-Angabe und den Buchstaben A, B oder C klassifiziert. 

Das Reifenlabel gilt für die Reifenklassen C1, C2, C3: 

  • C1 – Pkw-Reifen 
  • C2 – Reifen leichter Nutzfahrzeuge z.B. Transporter-Reifen 
  • C3 – Reifen schwerer Nutzfahrzeuge z.B. Bus- und Lkw-Reifen 

Dieses Kennzeichnungssystem zeigt Verbrauchern also rasch und effektiv Sicherheit und Sparsamkeit sowie Lärmbelastung durch Reifen. Generell sollte Ihnen das EU-Reifenlabel als grobe Orientierung bei der Reifenwahl helfen. Es ersetzt jedoch nicht eine professionelle Beratung oder einen echten Reifentest.  

Die überprüften Eigenschaften beim EU-Reifenlabel 

Sparsamkeit

Rollende Reifen verformen sich durch mechanische Kräfte, die Bewegungsenergie kosten. Diese Widerstandskräfte machen einen Teil des Rollwiderstands von Autoreifen aus. Jene Rollwiderstandskraft wirkt gegen die Fahrtrichtung und lässt sich als Bruchteil der vertikalen Gewichtskraft des Fahrzeugs angeben. Der Kraftstoffumsatz steigt mit steigendem Rollwiderstand, was auch die CO2-Emissionen hebt. Widerstandsarme Reifen schonen also Geldbörse und Umwelt.

Nasshaftung

Hohe Nasshaftung, also Reifenhaftung bei feuchter Fahrbahn, verkürzt Bremswege speziell bei Regenwetter. Zugleich bleibt der Wagen besser in der Spur. 

Rollgeräusch

Externe Rollgeräusche von Reifen kennzeichnete die Europäische Kommission bis zum 30.04.2021 mit ein bis drei Schallwellensymbolen. Seit dem 01.05.2021 wird dies durch eine ABC-Klassifizierung anstelle der Schallwellen dargestellt. Dabei stellt A das geringste, C das höchste Rollgeräusch dar. 

 

Weitere Neuigkeiten seit dem 01.05.2021  

Neuerdings finden sich auf dem Reifenlabel auch weitere informative Angaben: 

  • Marke 
  • Reifentyp, -größe sowie Geschwindigkeits- und Lastindex 
  • QR-Code mit Link zum Produktdatenblatt des jeweiligen Reifens in der EU-Datenbank (EPREL: European Product Registry for Energy Labelling) 
  • Neue Piktogramme:  
    • Schneegriff Symbol (Winterreifen mit geprüfter Schneehaftung nach EU-Typengenehmigung) 
    • Eisgriff-Symbol (Unbespikte Reifen mit Haftung auf Eis nach einem neuen ISO-Standard nur für C1 Reifen) 

Administratives

Spätestens seit dem 1. November 2012 müssen Reifen- und Autohändler über das EU-Reifenlabel bei Reifen im Verkaufsraum informieren. Nicht auf Verkaufsflächen stehende Reifen, etwa aus Lagern oder Internethandel, zeigen ihre Kennzeichnung über elektronische bzw. gedruckte Medien. Der QR-Code des Labels führt zu der EU-Datenbank, in welcher weitere Produktinformationen zu dem speziellen Reifen hinterlegt sind.

Als EU-Verordnung gilt die Kennzeichnungspflicht in sämtlichen Mitgliedsstaaten einheitlich. Entsprechende Aufkleber auf Laufflächen der Reifen oder beiliegenden Etiketten erfüllen diese Verpflichtung. Reifen für Pkw sowie schwere und leichte Nutzfahrzeuge tragen die Spezifikation als 75 × 110 Millimeter große Kennzeichen laut Anhang II der Verordnung. Auch technische Werbung muss die Label-Information enthalten. Details sind im Artikel 4 Absatz 1 der EU-Verordnung Nr. 2020/740 zu finden.